Pflegekontrollbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle „pflegenden Angehörigen“, die nur Pflegegeld beziehen zwei mal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Pflegeeinsätze oder “Qualitätssicherungsbesuche” ist die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Gerne beraten wir Sie vor Ort.
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