Pflegedienst Röbel Müritz

Marktplatz 10 - 17207 Röbel / Müritz Tel.: 03 99 31 / 55 59 01

Pflegeleistungen nach § 89 SGB XI

Pflegerische Leistungen der Grundpflege wie z.B Hilfe bei der Körperpflege, Waschen, Baden und Ankleiden werden von unseren qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt.

Körperpflege

  • Ziele der Körperpflege

Die körperliche Pflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten des Pflegebedürftigen. Die Intimsphäre ist zu schützen und der Zeitpunkt der Körperpflege ist mit dem Pflegebedürftigen und seinen sozialen Umfeld abzustimmen. Die Pflegekraft unterstützt den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema „ Ausscheiden/ Ausscheidungen“

Die Körperpflege umfasst im Einzelnen

  • Das Waschen, Duschen und Baden:
    dies beinhaltet ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transport zur Waschgelegenheit, das Schneiden von Fingernägeln, bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege, das Haare waschen und Trocknen, ggf. Kontaktherstellung zum/ zur Friseur/-in, Hautpflege
  • Die Zahnpflege
    Dies Umfasst insbesondere das Zähneputzen, die Prothesenpflege, die Mundhygiene
  • Das Kämmen
    Einschl. Herrichten der Tagesfriseur
  • Das Rasieren Einschl. der Gesichtspflege
  • Darm- oder Blasenentleerung
    Einschließlich der Pflege bei der Katheter- und Urinalversorgung sowie Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung mit Kontinenztraining, Teilwaschen einschließlich der Hautpflege, ggf. Wechseln der Wäsche. Bei Ausscheidungsproblemen regt die Pflegefachkraft eine ärztliche Abklärung an.

Prophylaktische Maßnahmen, die ggf. erforderlich sind

  • Pneumonieprophylaxe
  • Dekubitusprophylaxe
  • Parodontitis- und Soorprophylaxe
  • Obstipationsprophylaxe

Ernährung

  • Ziele der Ernährung

Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich.

  • Ernährung umfasst

das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören all Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die aufnahmen von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z.B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck.
Hygienemaßnahmen wie z.B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/ Wechsel der Kleidung

Mobilität

  • Ziele der Mobilität

Ziel der Mobilität ist u.a. die Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung. Dazu gehört auch die Förderung einer sicheren Umgebung durch eine regelmäßige Überprüfung des Wohnumfeldes in Bezug auf erforderliche Veränderungen( z. B. Haltegriffe )und eine gezielte Beobachtung des Pflegebedürftigen in seiner Umgebung. Unter dem Sicherheitsaspekt ist ggf. eine Beratung über Vorkehrungen für Notfälle und ihren Einsatz (z.B. Notrufsystem, Schlüsseldepot) erforderlich. Die Anwendung angemessener Hilfsmittel erleichtert den Umgang mit Bewegungsdefiziten.

Beim Aufstehen und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten, Ruhebedürfnissen und evtl. Störungen angemessen zu berücksichtigen. Das gewohnte Bett ist entsprechend den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen solange wie möglich zu erhalten. Die Angehörigen sind auf fachgerechte und schlafstörungsarme Lagerung hinzuweisen.

Mobilität umfasst

  • das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern:

das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, z.B. Prothesen. Das Betten umfasst die Beurteilung der sachgerechten Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen. Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb / außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Kontraktur vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen.

  • das Gehen-, Stehen-, Treppensteigen;

diese umfassen das Bewegen im Zusammenhang mit den Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Pflegebedürftigen zum Aufstehen und sich Bewegen.

  • das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

dabei sind solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung zu unterstürzen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause unumgänglich sind und das persönlich Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern ( z.B. organisieren und planen des Zahnarztbesuches).

  • das An- und Auskleiden

dies umfasst auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein an- und Ausziehtraining.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung

  • ist die Förderung der Fähigkeit zur Selbstversorgung in einer hygienegerechten Umgebung,
  • das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs,
  • das Kochen; einschließlich der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Mahlzeiten,
  • das Reinigen der Wohnung in Bezug auf den allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen,
  • das Spülen einschließlich Einräumen des Geschirrs und Reinigung des Spülbereiches,
  • das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung; dies beinhaltet die Pflege der Wäsche und Kleidung,
*das Beheizen der Wohnung einschl. der Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials in der häuslichen Umgebung

weitere Leistungen nach dem Pflegegesetz SGB XI

  • Verhinderungspflege (Urlaubsvertretung für Pflegende, 28 Tage im Jahr)
  • Hausnotrufservice
  • Abrechnung mit allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen

  • mehr Leistungen