Pflegevertretung (Ersatzpflege/Verhinderungspflege) nach § 39 SGB XI
Wir bieten eine Pflegevertretung oder auch Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege an. Dies bedeutet, dass die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson durchgeführt wird, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen (z.B. Arzttermin, Familienfeier) verhindert ist. Sie kann für den kompletten Zeitraum (max. 28 Tage pro Jahr), wochenweise, tageweise oder stundenweise und vor allem kurzfristig durch uns erfolgen.
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